Allgemeine Geschäftsbedingungen von Stoltis-Erlebnisverleih

Artikel 1: Allgemein

1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht akzeptiert, außer wenn diese durch den Vermieter

ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

1.2 Stoltis-Erlebnisverleih führt die Dienstleistungen entsprechend der hier genannten Bedingungen und der vereinbarten Konditionen aus.

Artikel 2: Anwendung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

2.1 Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Kauf- und Mietverträge zwischen dem Auftraggeber und Stoltis-Erlebnisverleih als Auftragnehmer sowie einbezogenen Dritten.

2.2 Änderungen und Abweichungen dieser Bedingungen und der Vereinbarungen zwischen Stoltis-Erlebnisverleih und dem Auftraggeber gelten nur, wenn diese zwischen Auftraggeber

und Stoltis-Erlebnisverleih schriftlich bestätigt wurden.

Artikel 3: Vertragsabschluss

3.1 Mit Absenden des Kontaktformulars geben Sie eine unverbindliche Anfrage ab.

3.2 Der Vertrag ist nur dann zustande gekommen, wenn Stoltis-Erlebnisverleih die Vereinbarungen schriftlich bestätigt, eine Rechnung an den Auftraggeber versendet oder mit der

Ausführung des Auftrages bereits begonnen hat.

3.3 Zusätze und Änderungen des Angebots sind erst dann gültig, wenn Stoltis-Erlebnisverleih diese schriftlich bestätigt.

3.4 Wenn diese Änderungen zu Erhöhung oder Verminderung des Angebotspreises führen, müssen diese Preisänderungen schriftlich durch beide Parteien bestätigt werden.

3.5 Der Auftraggeber kann sich nicht auf ein Angebot berufen, wenn Stoltis-Erlebnisverleih offensichtlich über dessen Inhalt im Irrtum war

und der Auftraggeber dies hätte erkennen können.

3.6 Zusätze, Änderungen und jegliche mündlichen Absprachen sind erst dann gültig, wenn diese schriftlich bestätigt wurden.

Artikel 4: Anlieferung

4.1 Stoltis-Erlebnisverleih verpflichtet sich, dem Auftraggeber den Mietgegenstand gemäß Vereinbarung über Beschreibung, Qualität und Menge für den vereinbarten Zeitraum gegen

Zahlung des vereinbarten Entgeltes zu überlassen.

4.2 Stoltis-Erlebnisverleih muss den Auftrag unmittelbar nach Ankunft und ohne Hindernisse an der Lieferadresse ausführen können. Der Auftraggeber muss die Gegebenheiten und

Eigenschaften des Bestimmungsortes des Mietgegenstandes zum Zeitpunkt des Auf- und Abbaus kennen.

4.3 Benötigt der Mietgegenstand eine Stromversorgung, hat der Auftraggeber für die Bereitstellung von Strom am Bestimmungsort des Mietgegenstandes Sorge zu tragen.

4.4 Der Sicherheitsabstand beträgt mind. 1,5 Meter zu allen Seiten.

4.5 Bei Lieferung, Auf- und Abbau muss der Auftraggeber stets an der vereinbarten Lieferadresse anwesend sein.

4.6 Der Mieter stellt einen zweiten Helfer für Auf- und Abbau.

Artikel 5: Zahlung und Kaution

5.1 Wenn im Angebot oder auf der Rechnung nicht anders bestimmt, beträgt das Zahlungsziel 10 Tage nach Rechnungsdatum.

5.2 Ist eine Barzahlung bestimmt muss diese zu Beginn der Lieferung und vor Ausführung des Auftrages erfolgen.

5.3 Zahlt der Auftraggeber nach Zustellung einer Mahnung nach Ablauf der festgelegten Frist nicht, werden die anfallenden gerichtlichen Kosten, außergerichtlichen Kosten,

Zinsen und Administrationskosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

5.4 Die Forderung des fälligen Rechnungsbetrages bleibt weiterhin bestehen.

5.5 Erneute Anmietungen durch den Auftraggeber werden von Stoltis-Erlebnisverleih nicht akzeptiert, solange die betreffende Bezahlung nicht bei uns eingegangen ist.

5.6 Die Kaution in Höhe von 150,00 € wird in Bar hinterlegt und in Bar wieder ausgehändigt.

Artikel 6: Eigentumsvorbehalt

6.1 Die gemieteten Gegenstände bleiben auch nach Bezahlung Eigentum des Vermieters. Der Mieter bekommt nur ein Nutzungsrecht für den im Vertrag festgelegten Zeitraum.

Artikel 7: Pflichten des Mieters

7.1 Der Mieter verpflichtet sich die Module durch geeignete, volljährige Personen während des gesamten Betriebes zu beaufsichtigen.

7.2 Vor der Inbetriebnahme des Mietgegenstandes muss dieser durch den Auftraggeber fest im Boden verankert oder befestigt werden.

7.3 Festgestellte Mängel und Schäden müssen durch den Auftraggeber unverzüglich und vor der Inbetriebnahme des Mietgegenstandes schriftlich

an Stoltis-Erlebnisverleih gemeldet werden.

7.4 Bei Regen, Gewitter, Hagel, Schlechtwetter etc. müssen die Module sofort vom Stromkreis getrennt und abgedeckt werden.

7.5 Ab Windstärke 5 (29-38 km/h / 16-22 kn) ist der Betrieb unverzüglich einzustellen, die Eventmodule müssen sofort abgebaut und gesichert werden.

7.6 Die Eventmodule müssen sauber und trocken verpackt werden (Vermeidung von Schimmelpilz).

7.7 Bei Nichtbeachtung werden Reinigungs- bzw. Trocknungskosten in Höhe von 50,00 € in Rechnung gestellt.

7.8 Wird die Hüpfburg nicht ordnungsgemäß zusammengelegt zurückgebracht, so werden Kosten in Höhe von 15,00 € in Rechnung gestellt.

7.9 Eine Auf- und Abbauanleitung/-einweisung wird mitgegeben bzw. erhält der Kunde bei Abholung durch den Vermieter.

7.10 Die Mietsachen dürfen vom Mieter nicht weitervermietet oder sonst an Dritte überlassen werden. Es sei denn, dies wurde bei Vertragsschluss vereinbart.

7.11 Der Auftraggeber ist verpflichtet den Mietgegenstand bestimmungsgemäß einzusetzen, diesen ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln und diesen vor Überbeanspruchung und

dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Auftraggeber verpflichtet sich die Gebrauchsanweisung des Mietgegenstandes bei dessen Nutzung zu beachten und über die

Gebrauchsvorschriften, Sicherheitsvorschriften und die Spielregeln des Mietgegenstandes im Zeitpunkt der Abholung durch den Auftraggeber oder bei Lieferung / Aufbau durch den

Auftragnehmer zu kennen. Schäden am Mietgegenstand oder an Dritten durch den fehlerhaften Gebrauch des Mietgegenstandes sind dem Auftraggeber zuzurechnen.

Der Mietgegenstand muss im selben Zustand an Stoltis-Erlebnisverleih zurückgegeben werden, in dem der Auftraggeber diesen empfangen hat.

7.12 An dem Mietgegenstand dürfen ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung durch Stoltis-Erlebnisverleih keine Veränderungen, wie z.B. anmalen, beschriften, bekleben u.o.ä.

durchgeführt werden. Führt der Auftraggeber ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung durch Stoltis-Erlebnisverleih Veränderungen am Mietgegenstand durch werden dem

Auftraggeber die Kosten des Schadens in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber muss die entstandenen Kosten unverzüglich ersetzen. Ist die Funktionalität des Mietgegenstandes

durch die Veränderung des Mietgegenstandes durch den Auftraggeber nicht mehr oder nur noch teilweise gegeben, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Minderung des

Mietbetrages.

7.13 Ist der Mietgegenstand für einen Tag vermietet, muss der Auftraggeber den Mietgegenstand noch am selben Tag (bis 20:30 Uhr) zurück bringen es sei denn, es besteht eine

abweichende, schriftliche Vereinbarung. Bei längerem Gebrauch als dem vereinbarten Zeitraum, werden zusätzliche Mietkosten in Rechnung gestellt.

Der Mietzeitraum kann nur durch ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers verlängert werden.

Artikel 8: Verweigerung und Auflösung des Vertrages

8.1 Sollte Ihre Veranstaltung ausfallen oder Sie treten aus einem anderen Grund vom Vertrag zurück, sind wir berechtigt folgende Annulierungsgebühren zu fordern bzw. einzubehalten:

8.2 25 % des Rechnungsbetrages, wenn Sie bis 10 Tage vor der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten.

8.3 50 %, wenn Sie bis zum 5. Tag vor dem Mietdatum absagen.

8.4 100 % bei Absagen am Event-Tag (ab 00:00 Uhr).

8.5 Gibt der Auftraggeber einen dringenden Grund für die Annullierung des Auftrages an, kann der Auftragnehmer auf die Annullierungskosten verzichten,

vorausgesetzt der Grund der Annullierung wird akzeptiert.

8.6 Wird der Mietgegenstand am vereinbarten Zeitpunkt nicht abgeholt oder ist bei Lieferung zum vereinbarten Zeitpunkt niemand anwesend, wird die Lieferung nicht ausgeführt.

Der Rechnungsbetrag wird trotz dessen in voller Höhe in Rechnung gestellt, so als ob die Lieferung wie vereinbart erfolgt wäre.

Artikel 9: Haftung

9.1 Der Mieter haftet für die kompletten, angemieteten Gegenstände in Bezug auf Feuer- & Wasserschäden, mutwillige Beschädigung, Beschädigung durch andere Gerätschaften

(z.B. Rasenmähroboter), Vandalismus, Fehlbedienung und Diebstahl. Die entliehenen Gegenstände sind nicht versichert.

9.2 Der Vermieter Stoltis-Erlebnisverleih übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Personenschäden.

9.3 Der Mieter übernimmt die volle Haftung für alle Personen- und Sachschäden, die mit dem Gebrauch der Mietgegenstände entstehen können.

9.4 Wird der Mietgegenstand oder Teile davon während der Mietzeit beschädigt oder verschmutzt, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Bei Diebstahl, Unterschlagung oder Beschädigung haftet der Auftraggeber dem Auftragnehmer für die Instandsetzung, Wiederbeschaffungs-kosten sowie für Mietausfallkosten

die durch den Verlust entstehen.

9.5 Der Vermieter übergibt die Mietgegenstände nach bestem Wissen in einsatzbereitem Zustand. Sollte sich ein Funktionsmangel herausstellen und für Ausfälle oder Folgeschäden,

die durch nicht stattfinden der Veranstaltung entstehen, übernimmt der Vermieter hierfür keine Haftung und Schadenersatz.

9.6 Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.

Artikel 10: Richtlinien

10.1 Die Hüpfburgen sind möglichst auf geraden, weichen Untergrund (z.B. Rasen) zu stellen.

10.2 Es dürfen keine spitzen Gegenstände mit in die Hüpfburgen genommen werden.

10.3 Das Betreten der Hüpfburgen geschieht ohne Schuhe.

10.4 Essen und Trinken sind bei der Benutzung nicht erlaubt.

10.5 Benutzung der Hüpfburgen ist nur unter Aufsicht einer volljährigen Aufsichtsperson gestattet.

10.6 Sicherheitshinweise sind zu beachten (max. Belastung etc.).

10.7 Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße Verankerung oder Befestigung des Mietgegenstandes verantwortlich.

10.8 Bei starkem Wind (ab Windstärke 5), Regen oder Unwetter muss der Mietgegenstand unverzüglich abgebaut werden.

10.9 Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße Abgabe verantwortlich und haftet für jegliche Schäden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Stoltis-Erlebnisverleih

Artikel 1: Allgemein

1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht akzeptiert, außer wenn diese durch den Vermieter

ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

1.2 Stoltis-Erlebnisverleih führt die Dienstleistungen entsprechend der hier genannten Bedingungen und der vereinbarten Konditionen aus.

Artikel 2: Anwendung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

2.1 Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Kauf- und Mietverträge zwischen dem Auftraggeber und Stoltis-Erlebnisverleih als Auftragnehmer sowie einbezogenen Dritten.

2.2 Änderungen und Abweichungen dieser Bedingungen und der Vereinbarungen zwischen Stoltis-Erlebnisverleih und dem Auftraggeber gelten nur, wenn diese zwischen Auftraggeber

und Stoltis-Erlebnisverleih schriftlich bestätigt wurden.

Artikel 3: Vertragsabschluss

3.1 Mit Absenden des Kontaktformulars geben Sie eine unverbindliche Anfrage ab.

3.2 Der Vertrag ist nur dann zustande gekommen, wenn Stoltis-Erlebnisverleih die Vereinbarungen schriftlich bestätigt, eine Rechnung an den Auftraggeber versendet oder mit der

Ausführung des Auftrages bereits begonnen hat.

3.3 Zusätze und Änderungen des Angebots sind erst dann gültig, wenn Stoltis-Erlebnisverleih diese schriftlich bestätigt.

3.4 Wenn diese Änderungen zu Erhöhung oder Verminderung des Angebotspreises führen, müssen diese Preisänderungen schriftlich durch beide Parteien bestätigt werden.

3.5 Der Auftraggeber kann sich nicht auf ein Angebot berufen, wenn Stoltis-Erlebnisverleih offensichtlich über dessen Inhalt im Irrtum war

und der Auftraggeber dies hätte erkennen können.

3.6 Zusätze, Änderungen und jegliche mündlichen Absprachen sind erst dann gültig, wenn diese schriftlich bestätigt wurden.

Artikel 4: Anlieferung

4.1 Stoltis-Erlebnisverleih verpflichtet sich, dem Auftraggeber den Mietgegenstand gemäß Vereinbarung über Beschreibung, Qualität und Menge für den vereinbarten Zeitraum gegen

Zahlung des vereinbarten Entgeltes zu überlassen.

4.2 Stoltis-Erlebnisverleih muss den Auftrag unmittelbar nach Ankunft und ohne Hindernisse an der Lieferadresse ausführen können. Der Auftraggeber muss die Gegebenheiten und

Eigenschaften des Bestimmungsortes des Mietgegenstandes zum Zeitpunkt des Auf- und Abbaus kennen.

4.3 Benötigt der Mietgegenstand eine Stromversorgung, hat der Auftraggeber für die Bereitstellung von Strom am Bestimmungsort des Mietgegenstandes Sorge zu tragen.

4.4 Der Sicherheitsabstand beträgt mind. 1,5 Meter zu allen Seiten.

4.5 Bei Lieferung, Auf- und Abbau muss der Auftraggeber stets an der vereinbarten Lieferadresse anwesend sein.

4.6 Der Mieter stellt einen zweiten Helfer für Auf- und Abbau.

Artikel 5: Zahlung und Kaution

5.1 Wenn im Angebot oder auf der Rechnung nicht anders bestimmt, beträgt das Zahlungsziel 10 Tage nach Rechnungsdatum.

5.2 Ist eine Barzahlung bestimmt muss diese zu Beginn der Lieferung und vor Ausführung des Auftrages erfolgen.

5.3 Zahlt der Auftraggeber nach Zustellung einer Mahnung nach Ablauf der festgelegten Frist nicht, werden die anfallenden gerichtlichen Kosten, außergerichtlichen Kosten,

Zinsen und Administrationskosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

5.4 Die Forderung des fälligen Rechnungsbetrages bleibt weiterhin bestehen.

5.5 Erneute Anmietungen durch den Auftraggeber werden von Stoltis-Erlebnisverleih nicht akzeptiert, solange die betreffende Bezahlung nicht bei uns eingegangen ist.

5.6 Die Kaution in Höhe von 150,00 € wird in Bar hinterlegt und in Bar wieder ausgehändigt.

Artikel 6: Eigentumsvorbehalt

6.1 Die gemieteten Gegenstände bleiben auch nach Bezahlung Eigentum des Vermieters. Der Mieter bekommt nur ein Nutzungsrecht für den im Vertrag festgelegten Zeitraum.

Artikel 7: Pflichten des Mieters

7.1 Der Mieter verpflichtet sich die Module durch geeignete, volljährige Personen während des gesamten Betriebes zu beaufsichtigen.

7.2 Vor der Inbetriebnahme des Mietgegenstandes muss dieser durch den Auftraggeber fest im Boden verankert oder befestigt werden.

7.3 Festgestellte Mängel und Schäden müssen durch den Auftraggeber unverzüglich und vor der Inbetriebnahme des Mietgegenstandes schriftlich

an Stoltis-Erlebnisverleih gemeldet werden.

7.4 Bei Regen, Gewitter, Hagel, Schlechtwetter etc. müssen die Module sofort vom Stromkreis getrennt und abgedeckt werden.

7.5 Ab Windstärke 5 (29-38 km/h / 16-22 kn) ist der Betrieb unverzüglich einzustellen, die Eventmodule müssen sofort abgebaut und gesichert werden.

7.6 Die Eventmodule müssen sauber und trocken verpackt werden (Vermeidung von Schimmelpilz).

7.7 Bei Nichtbeachtung werden Reinigungs- bzw. Trocknungskosten in Höhe von 50,00 € in Rechnung gestellt.

7.8 Wird die Hüpfburg nicht ordnungsgemäß zusammengelegt zurückgebracht, so werden Kosten in Höhe von 15,00 € in Rechnung gestellt.

7.9 Eine Auf- und Abbauanleitung/-einweisung wird mitgegeben bzw. erhält der Kunde bei Abholung durch den Vermieter.

7.10 Die Mietsachen dürfen vom Mieter nicht weitervermietet oder sonst an Dritte überlassen werden. Es sei denn, dies wurde bei Vertragsschluss vereinbart.

7.11 Der Auftraggeber ist verpflichtet den Mietgegenstand bestimmungsgemäß einzusetzen, diesen ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln und diesen vor Überbeanspruchung und

dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Auftraggeber verpflichtet sich die Gebrauchsanweisung des Mietgegenstandes bei dessen Nutzung zu beachten und über die

Gebrauchsvorschriften, Sicherheitsvorschriften und die Spielregeln des Mietgegenstandes im Zeitpunkt der Abholung durch den Auftraggeber oder bei Lieferung / Aufbau durch den

Auftragnehmer zu kennen. Schäden am Mietgegenstand oder an Dritten durch den fehlerhaften Gebrauch des Mietgegenstandes sind dem Auftraggeber zuzurechnen.

Der Mietgegenstand muss im selben Zustand an Stoltis-Erlebnisverleih zurückgegeben werden, in dem der Auftraggeber diesen empfangen hat.

7.12 An dem Mietgegenstand dürfen ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung durch Stoltis-Erlebnisverleih keine Veränderungen, wie z.B. anmalen, beschriften, bekleben u.o.ä.

durchgeführt werden. Führt der Auftraggeber ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung durch Stoltis-Erlebnisverleih Veränderungen am Mietgegenstand durch werden dem

Auftraggeber die Kosten des Schadens in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber muss die entstandenen Kosten unverzüglich ersetzen. Ist die Funktionalität des Mietgegenstandes

durch die Veränderung des Mietgegenstandes durch den Auftraggeber nicht mehr oder nur noch teilweise gegeben, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Minderung des

Mietbetrages.

7.13 Ist der Mietgegenstand für einen Tag vermietet, muss der Auftraggeber den Mietgegenstand noch am selben Tag (bis 20:30 Uhr) zurück bringen es sei denn, es besteht eine

abweichende, schriftliche Vereinbarung. Bei längerem Gebrauch als dem vereinbarten Zeitraum, werden zusätzliche Mietkosten in Rechnung gestellt.

Der Mietzeitraum kann nur durch ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers verlängert werden.

Artikel 8: Verweigerung und Auflösung des Vertrages

8.1 Sollte Ihre Veranstaltung ausfallen oder Sie treten aus einem anderen Grund vom Vertrag zurück, sind wir berechtigt folgende Annulierungsgebühren zu fordern bzw. einzubehalten:

8.2 25 % des Rechnungsbetrages, wenn Sie bis 10 Tage vor der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten.

8.3 50 %, wenn Sie bis zum 5. Tag vor dem Mietdatum absagen.

8.4 100 % bei Absagen am Event-Tag (ab 00:00 Uhr).

8.5 Gibt der Auftraggeber einen dringenden Grund für die Annullierung des Auftrages an, kann der Auftragnehmer auf die Annullierungskosten verzichten,

vorausgesetzt der Grund der Annullierung wird akzeptiert.

8.6 Wird der Mietgegenstand am vereinbarten Zeitpunkt nicht abgeholt oder ist bei Lieferung zum vereinbarten Zeitpunkt niemand anwesend, wird die Lieferung nicht ausgeführt.

Der Rechnungsbetrag wird trotz dessen in voller Höhe in Rechnung gestellt, so als ob die Lieferung wie vereinbart erfolgt wäre.

Artikel 9: Haftung

9.1 Der Mieter haftet für die kompletten, angemieteten Gegenstände in Bezug auf Feuer- & Wasserschäden, mutwillige Beschädigung, Beschädigung durch andere Gerätschaften

(z.B. Rasenmähroboter), Vandalismus, Fehlbedienung und Diebstahl. Die entliehenen Gegenstände sind nicht versichert.

9.2 Der Vermieter Stoltis-Erlebnisverleih übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Personenschäden.

9.3 Der Mieter übernimmt die volle Haftung für alle Personen- und Sachschäden, die mit dem Gebrauch der Mietgegenstände entstehen können.

9.4 Wird der Mietgegenstand oder Teile davon während der Mietzeit beschädigt oder verschmutzt, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Bei Diebstahl, Unterschlagung oder Beschädigung haftet der Auftraggeber dem Auftragnehmer für die Instandsetzung, Wiederbeschaffungs-kosten sowie für Mietausfallkosten

die durch den Verlust entstehen.

9.5 Der Vermieter übergibt die Mietgegenstände nach bestem Wissen in einsatzbereitem Zustand. Sollte sich ein Funktionsmangel herausstellen und für Ausfälle oder Folgeschäden,

die durch nicht stattfinden der Veranstaltung entstehen, übernimmt der Vermieter hierfür keine Haftung und Schadenersatz.

9.6 Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.

Artikel 10: Richtlinien

10.1 Die Hüpfburgen sind möglichst auf geraden, weichen Untergrund (z.B. Rasen) zu stellen.

10.2 Es dürfen keine spitzen Gegenstände mit in die Hüpfburgen genommen werden.

10.3 Das Betreten der Hüpfburgen geschieht ohne Schuhe.

10.4 Essen und Trinken sind bei der Benutzung nicht erlaubt.

10.5 Benutzung der Hüpfburgen ist nur unter Aufsicht einer volljährigen Aufsichtsperson gestattet.

10.6 Sicherheitshinweise sind zu beachten (max. Belastung etc.).

10.7 Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße Verankerung oder Befestigung des Mietgegenstandes verantwortlich.

10.8 Bei starkem Wind (ab Windstärke 5), Regen oder Unwetter muss der Mietgegenstand unverzüglich abgebaut werden.

10.9 Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße Abgabe verantwortlich und haftet für jegliche Schäden.